Ablauf & Kostenübernahme
Zunächst lernen wir uns im Rahmen einer psychotherapeutischen Sprechstunde kennen. Dabei handelt es sich zunächst um einen einmaligen Termin, bei dem es darum geht Ihre Beschwerden einzuschätzen und zu prüfen, ob eine ambulante Psychotherapie überhaupt sinnvoll für Sie ist. Je nach Kapazität können wir weitere Folgetermine vereinbaren.
Falls ich Ihnen zeitnah kein passendes Angebot machen kann oder eine ambulante Verhaltenstherapie nicht sinnvoll erscheint, informiere ich Sie gerne über alternative Behandlungsmöglichkeiten.
Für eine Kontaktanfrage nutzen Sie bitte das Kontaktformular oder schreiben mir eine E-Mail unter Angabe von Name, Versicherung und Telefonnummer.
Gesetzliche Krankenversicherung
Da ich über eine Zulassung der KV Bayern verfüge, kann ich meine Leistungen direkt mit den gesetzlichen Kassen abrechnen. Bitte bringen Sie dazu unbedingt Ihre Versichertenkarte zu Ihrem Termin mit.
Private Krankenversicherung und Beihilfe
Als approbierte Psychotherapeutin werden meine Leistungen in der Regel von privaten Krankenkassen und der Beihilfe erstattet. Mein Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Die Übernahme der Kosten hängt dabei von Ihrem individuellen Versicherungstarif ab.
Bitte kontaktieren Sie vor unserem ersten Gespräch Ihre Versicherung, um die Konditionen der Kostenübernahme zu erfragen:
- Werden psychotherapeutische Leistungen übernommen?
- Welche Voraussetzungen gibt es für eine Kostenübernahme?
- Ist eine Beantragung vorab notwendig? Wenn ja, in welcher Form?
- Gibt es eine Maximalanzahl von Sitzungen, die übernommen wird?
- Müssen Sie eine Zuzahlung leisten?
Selbstzahler
Natürlich können Sie die Kosten für meine Leistungen auch selbst tragen. In diesem Fall richtet sich mein Honorar ebenfalls nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).